Energieberatende für Baudenkmale Wohngebäude - Basismodul

Fachfortbildung

Webcode: EBW

Ziel

Die Beurteilung der Denkmalverträglichkeit energetischer Maßnahmen am historischen Baubestand geht weit über die technische und bauphysikalische Bestandsanalyse hinaus. Sie kann nur von qualifizierten Experten eingeschätzt werden, die die bauphysikalischen und bautechnischen Möglichkeiten im Einklang mit denkmalpflegerischen Belangen nachhaltig betrachten.

Energieberatende für Baudenkmale sind verpflichtende Partner der KfW- und BAFA-Programme zur energetischen Sanierung für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Durch die Teilnahme an der Fachfortbildung werden Energieberatende in die Lage versetzt, Bauherrn umfassend zu beraten, denkmalverträgliche und nachhaltige Energiekonzepte für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu entwickeln sowie selbstständig KfW-Förderanträge in Zusammenarbeit mit den zuständigen Denkmalbehörden und
-fachämtern zu stellen.

Die Fachfortbildung ist von der Koordinierungsstelle „Energieberater für Baudenkmale“ (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) / Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (VdL) als Fortbildungskurs „Energieberatende für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne § 88 GEG“ anerkannt.

Zielgruppe

Sachverständige für Energieeffizienz (EIPOS), Effizienzhausplaner/-baubegleiter (Wohn- und Nichtwohngebäude), Architekten, Ingenieure (Bau- und TGA-Ingenieure), Bauphysiker bzw. Handwerker mit Erfahrungen in der Denkmalpflege

Nutzen

Nach erfolgreicher Absolvierung der Fachfortbildung personenbezogene Eintragungen der WTA GmbH in die Liste „Energieberatende für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ sowie die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.

Zugangsvoraussetzungen

Gemäß dem „Leitfaden zur Fortbildung – Energieberatende für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des § 105 GEG 2020" gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen bestehend aus Grund- und Zusatzqualifikation.

Grundqualifikation:

Die Grundqualifikation, um sich als „Energieberatende bzw. Energieberatender für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz - Wohngebäude“ eintragen zu lassen, wird über die Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG nachgewiesen. Die nach § 113 GEG berechtigten Personen sind hiervon ausgeschlossen.

Zusatzqualifikation:

  • Personen gemäß § 88 Absatz 1 Nr. 2 GEG mit Hochschulabschluss benötigen das hierfür geltende
    Basismodul (80 UE) sowie das Vertiefungsmodul Wohngebäude (40 UE) gemäß dem EEE-Regelheft
  • Personen gemäß § 88 Absatz 1 Nr. 3 und 4 GEG benötigen das hierfür geltende Basismodul (160 UE) sowie das Vertiefungsmodul Wohngebäude (40 UE) gemäß dem EEE-Regelheft
  • Abweichend von den vorherigen aufgeführten Punkten gilt folgendes: Die Zusatzqualifikation „Energieeffizienz“ kann über einen zum Zeitpunkt bestehenden Eintrag in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (Energieeffizienz-Expertenliste) nachgewiesen werden.

Die Zulassung von Teilnehmern mit abweichenden Voraussetzungen ist auf Anfrage möglich. Eine Listung erfolgt nach Vorgaben des Regelheftes.

Aus dem Inhalt

Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

  • Grundlagen des Denkmalschutzes
  • Grundlagen der Denkmalpflege
  • Umgang und Methoden der Instandsetzung
  • Denkmalpflegerische Bestandsanalyse
  • Historische Bauweisen und Baustile
  • Besonders erhaltenswerte Bausubstanz

Möglichkeiten der Förderung

  • Förderprogramme für Baudenkmale
  • Steuerliche Vergünstigungen
  • Verfahren zur Anerkennung/Rezertifizierung von „Energieberatende für Baudenkmale“

Bewertung des historischen Bestandes – bauphysikalische Anamnese

  • Materialien, Baukonstruktion
  • Bauphysik (Mindestwärmeschutz / Feuchteschutz)
  • Raumluft/Raumklima
  • Anlagentechnik
  • Bauschäden
  • Nutzungsanforderungen und Nutzerverhalten

Werkzeuge und Methoden (systemische Betrachtung) – Gebäude und Quartiere

  • Standortbezogene Merkmale
  • Nutzungsbezogene Merkmale
  • Berechnungsmöglichkeiten und -modelle
  • Lebenszyklusbetrachtung / Ressourcenschonung
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Konzeption denkmalverträglicher Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz

  • Nutzungsprofil und Nutzungsansprüche und ihre Auswirkungen
  • Energetisches Nutzungskonzept
  • Energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle
  • Energetisches Versorgungskonzept
  • Anlagentechnische Maßnahmen / Haustechnik

Denkmalpflegerisches Planungs- und Instandsetzungskonzept

  • Grundsätze altbaugerechter Planung
  • Konzepterstellung
  • Beratungsbericht

Ausführungspraxis

  • Qualitätssicherung denkmalgerechte Ausführung
Prüfung
  • Schriftliche Prüfung
  • Mündliche Prüfung
Abschluss

Energieberatender für Baudenkmale Wohngebäude – Basismodul (EIPOS)

Zusätzliche Informationen

Modulare Teilnahme zur Relistung

Zur Qualitätssicherung und Überprüfung der Fachkenntnisse der in der Erstliste eingetragenen Sachverständigen ist alle drei Jahre eine Verlängerung der Anerkennung und des Listeneintrags notwendig.

Nachzuweisen ist die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten aus dem Zeitraum seit der letzten Anerkennung als Sachverständiger (8 UE aus dem Bereich Sanierung/Instandsetzung baukulturell bedeutsamer Wohngebäude und 8 UE energetischen bzw. bauphysikalischen Bereich)

Zusätzlich ist ein Praxisnachweis erforderlich. Fehlt der Praxisnachweis, müssen 40 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden.

Eine modulare Teilnahme an ausgewiesenen Seminaren der Fachfortbildung „Energieberater für Baudenkmale“ ist dafür möglich und wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt.

dena: Die Fachfortbildung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 48 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 24 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 24 Unterrichtseinheiten (Energieberatung im Mittelstand) angerechnet