1. Die Anmeldung zu Update-Seminaren und sonstigen Kurzlehrgängen mit einer Dauer von bis zu maximal 5 Seminartagen hat schriftlich bis spätestens einen Tag vor der Veranstaltung zu erfolgen. Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch EIPOS kommt der Vertrag zustande. Die Anmeldung erfolgt auch – soweit EIPOS keine schriftliche Anmeldung vorliegt – durch persönliches Erscheinen am Veranstaltungstag. In diesem Fall erfolgt die Bestätigung, insofern freie Plätze verfügbar sind, durch EIPOS mündlich. Die Teilnahmegebühr ist auf der Grundlage der durch EIPOS gestellten Rechnung und den darauf festgelegten Zahlungsmodalitäten zu entrichten.
Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine oder keine fristgemäße Stornierung, ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Innerhalb der kostenpflichtigen Stornierungsfrist ist eine Umbuchung in die Onlineveranstaltung bei hybrid durchgeführten Seminaren nur zum Preis der ursprünglichen Buchung möglich. Für Sachverständigentage und Symposien gelten gesonderte Bedingungen.
2. Die Anmeldung zu Weiterbildungsveranstaltungen, die nicht unter Punkt 1 fallen, bedarf der Schriftform. Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Die EIPOS bekannt gemachten Daten werden elektronisch gespeichert und Dritten nur dann weitergegeben, wenn dies zur Durchführung der Maßnahme notwendig ist (z.B. Datenweitergabe an Kooperationspartner).
Auf der Grundlage der schriftlichen Anmeldung und nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen des Bewerbers erhält der Bewerber bzw. sein delegierender Arbeitgeber ein Vertragsangebot für die Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung. Mit Rücksendung des unterzeichneten Vertragsangebotes kommt der Weiterbildungsvertrag zustande.
Eine Kündigung des Weiterbildungsvertrages ist bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
3. Untersagung von Aufzeichnungen/Mitschnitten von Veranstaltungen
Der Link zu angebotenen Onlineveranstaltungen steht ausschließlich dem Teilnehmer zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Dem Teilnehmer und auch ggf. Dritten ist es mangels ausdrücklicher Einwilligung aller Teilnehmer untersagt, Aufzeichnungen und Mitschnitte in Veranstaltungen anzufertigen (dies schließt die Veröffentlichung ein). Zuwiderhandlungen bedeuten einen Verstoß gegen datenschutz- und ggf. urheberrechtliche Regelungen und sind strafbar.
Wird der Vertrag zwischen dem Arbeitgeber/Unternehmen eines Teilnehmers und EIPOS geschlossen, hat der Arbeitgeber/das Unternehmen den Teilnehmer entsprechend zu belehren.
4. Aus Gründen, die EIPOS nicht zu vertreten hat oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, können Weiterbildungsveranstaltungen abgesagt werden. In diesem Fall werden die Teilnehmer sofort benachrichtigt, bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen EIPOS bestehen nicht.
5. EIPOS behält sich ausdrücklich Dozentenwechsel und Änderungen des Veranstaltungsablaufes vor.
6. Die Teilnahmegebühr ist sofort nach Zugang der Rechnung fällig. EIPOS räumt bei Weiterbildungsveranstaltungen, die unter Punkt 2 fallen, Ratenzahlung ein. Der Teilnehmer bzw. sein delegierender Arbeitgeber können auf dem mit dem Weiterbildungsvertrag versendeten Teilnehmerbogen eine entsprechende Auswahl treffen.
7. Die Zweitausfertigung von Abschlussdokumenten ist kostenpflichtig möglich. Es werden folgende Gebühren erhoben:
- Masterurkunden 50,00 EUR,
- Zeugnisse und Zertifikate je 25,00 EUR,
- Teilnahmebescheinigungen 10,00 EUR.
Die Gebühren verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, derzeit 19 %.
8. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Dresden vereinbart, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann ist.
9. Von vorstehenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Soweit vorstehend keine besonderen Regelungen getroffen wurden, gelten die allgemeinen rechtlichen Regelungen.