Energieeffizienz-Experte Wohngebäude (Vertiefungsmodul)

Fachfortbildung

Webcode: EEW

Ziel

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung Eckpunkte vorgelegt, um die Klimaziele zu erreichen. Die einzelnen Maßnahmen werden Schritt für Schritt mit Gesetzen und neuen Förderprogrammen umgesetzt. Mit einem Mix aus verstärkter Förderung, CO2-Bepreisung sowie durch ordnungsrechtliche Maßnahmen soll Bauen und Wohnen in Deutschland klimafreundlicher werden.

Energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden werden steuerlich gefördert.

Des Weiteren werden die Fördersätze der bestehenden KfW-Förderprogramme um 10 Prozent erhöht, weitere Maßnahmen gelten für die Erneuerung von Heizanlagen. Grundlage dafür bildet der individuelle Sanierungsfahrplan. Geplant ist, die Bundesförderung von BAFA und KfW für effiziente Gebäude zusammen zu führen, damit einher geht eine Stärkung der Beratung und der Rolle des Experten in der Sanierung sowie der Integration von Fachberatung und Baubegleitung.

Zum Abruf von Fördermitteln besteht auf jeden Fall die Notwendigkeit, einen Energieeffizienzexperten einzuschalten. Energieeffizienzexperten müssen in der Expertenliste registriert sein und können anhand umfangreichen Wissens bei der Durchführung von Projekten den Bauherren beratend zur Seite zu stehen.

Die berufsbegleitende Fachfortbildung vermittelt Kriterien zur gesamtheitlichen energetischen Beurteilung von Wohngebäuden auf Grundlage der gültigen EnEV und DIN V 18599, zeigt Verfahren und Instrumente zur Anwendung energieeffizienter Systeme in Verbindung mit dem Einsatz regenerativer Energien auf, verbindet Wirtschaftlichkeit mit entsprechenden Bundesförderprogrammen und unterstützt damit notwendige qualifizierte Expertentätigkeit.

Nur mit einem Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste können Expertinnen und Experten je nach Antragsberechtigung Förderprogramme des Bundes für den Bauenden beantragen bzw. beratend begleiten. 

Zielgruppe

Architekten, Bauingenieure, Fachingenieure der Technischen Gebäudeausrüstung sowie Absolventen von Hochschulen mit Abschlüssen in den Fachrichtungen Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik sowie Techniker und Meister mit Zusatzqualifikation

Nutzen

Die Fachfortbildung ist als Weiterbildungsmaßnahme für die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (BAFA/dena) anerkannt:

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
  • KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude

Es wird das notwendige Fachwissen vermittelt, um Wohngebäude energieeffizient zu planen bzw. bestehende Gebäude entsprechend zu sanieren und somit Ausschreibung und Vergabe, Baubegleitung und Qualitätsüberwachung durchführen zu können.

Zugangsvoraussetzungen

Grundqualifikation nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG):

  • berufsqualifizierender Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik sowie einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der oben genannten Gebiete
  • staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker und Handwerksmeister sowie Innenarchitekt/-innen sind ebenfalls berechtigt, Energieausweise für Nichtwohngebäude auszustellen, wenn sie die Anforderungen (z.B. eine entsprechende Weiterbildung mit erhöhtem Stundenumfang) erfüllen

Zusatzqualifikation:

Der Nachweis der Teilnahme am Basismodul Energieeffizienz-Experte – Grundlagen der Energieberatung, -planung und -umsetzung ist verpflichtend.

Das Basismodul kann wie folgt ersetzt werden durch

1.  die bereits vorliegende Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste in den Kategorien

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude,
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude,
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Denkmal,
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude Denkmal,
  • Energieberatung für Wohngebäude und/oder
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlage und Systeme - Energieberatung 
    DIN V 18599

2. eine erfolgreiche Fortbildung für die Eintragung

  • gemäß einer Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude (ehemals Vor-Ort-Beratung) (BAFA) oder
  • im Modul „Beratung“ oder im Modul „Planung und Umsetzung – Wohngebäude“ (gemäß Regelheft vom 01.09.2015), die bis zum 30.06.2021 begonnen wurde.
Aus dem Inhalt

1.    Rechtliche Grundlagen

2.     Bestandsaufnahme und Dokumentation

3.     Beurteilung der Gebäudehülle

5.     Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen 
        zur Kühlung

8.     Bilanzierung von Gebäuden und Erbringung der Nachweise

9.     Beratung, Planung und Umsetzung

Prüfung
  • Schriftliche Prüfung zu Basismodul und Vertiefungsmodul Wohngebäude 
  • Belegarbeit
  • Mündliche Prüfung
Abschluss

Energieeffizienz-Experte Wohngebäude (EIPOS)

Zusätzliche Informationen

Die Teilnahme an sämtlichen Themen als Einzelseminare ist möglich für:

1. Re-Listung Expertenliste

  • Zur Verlängerung der Eintragung als Energieeffizienz-Experte Wohngebäude sind aller drei Jahre 24 UE Fortbildung + Praxisnachweis in Abhängigkeit von den gewählten Förderprogrammen notwendig.
  • Alternativ für den Praxisnachweis kann ein erhöhter Fortbildungsumfang in Höhe von 32 UE einmalig eingereicht werden.

2. Zur Erweiterung des Wissens im Bereich Energieeffizienz, das Gewinnen von Einblicken in neue Themen, Auffrischen von Kenntnissen oder der Vorbereitung auf Prüfungen.

Der Nachweis der Teilnahme erfolgt über eine Teilnahmebescheinigung.


Der Kurs ist ausgebucht? Sie können sich auf die Warteliste setzen lassen. Einfach eine E-Mail an m.koegler@eipos.de senden. Wenn ein Platz frei wird, melden wir uns bei Ihnen.