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Die KfW fördert die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau gewerblich genutzter Nichtwohngebäude in den Bereichen Handel, Dienstleistungen und Industrie.
Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sowie die Einsparungen von Energie und CO2 sind bei KfW-Antragstellung nachzuweisen. Für die Energieberatung und KfW-Förderbeantragung ist somit ein Sachverständiger einzubinden, welcher in die Kategorie "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Nichtwohngebäude" (KfW) der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) eingetragen ist.
Mit Absolvierung dieser Fachfortbildung wird den gestiegenen Anforderungen bei der Energieberatung und beim Bauen oder Sanieren hocheffizienter Nichtwohngebäude Rechnung getragen und es erfolgt der Nachweis für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste. Die Anwendung und Umsetzung der DIN 18599 dient dabei als fachliche Basis.
Die Fachfortbildung ist als anerkannte Weiterbildungsmaßnahme für die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (BAFA/dena) anerkannt:
Nur mit einem Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste können Expertinnen und Experten je nach Antragsberechtigung Förderprogramme des Bundes für den Bauenden beantragen bzw. beratend begleiten.
Architekten, Bauingenieure, Fachingenieure der Technischen Gebäudeausrüstung sowie Absolventen von Hochschulen mit Abschlüssen in den Fachrichtungen Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik sowie Techniker und Meister mit Zusatzqualifikation
Die Fachfortbildung ist als anerkannte Weiterbildungsmaßnahme für die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (BAFA/dena) anerkannt:
Es wird das notwendige Fachwissen vermittelt, um Nichtwohngebäude energieeffizient zu planen bzw. bestehende Gebäude entsprechend zu sanieren und somit Ausschreibung und Vergabe, Baubegleitung und Qualitätsüberwachung durchführen zu können.
Grundqualifikation nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Zusatzqualifikation:
Der Nachweis der Teilnahme am Basismodul Energieeffizienz-Experte – Grundlagen der Energieberatung, -planung und -umsetzung ist verpflichtend.
Das Basismodul kann wie folgt ersetzt werden durch
1. die bereits vorliegende Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste in den Kategorien
2. eine erfolgreiche Fortbildung für die Eintragung
1. Rechtliche Grundlagen
2 Bestandsaufnahme und Dokumentation
3. Beurteilung der Gebäudehülle
4. Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen
5 Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung
6. Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen
7. Strom aus erneuerbaren Energien
8. Bilanzierung von Gebäuden und Erbringung der Nachweise
9 Beratung, Planung und Umsetzung
Energieeffizienz-Experte Nichtwohngebäude (EIPOS)
Die Teilnahme an sämtlichen Themen als Einzelseminare ist möglich für
1. Re-Listung Expertenliste
2. Zur Erweiterung des Wissens im Bereich Energieeffizienz, das Gewinnen von Einblicken in neue Themen, Auffrischen von Kenntnissen oder der Vorbereitung auf Prüfungen
Der Nachweis der Teilnahme erfolgt über eine Teilnahmebescheinigung.