Webcode: TRTGA3
Seit der im Januar 2020 veröffentlichten Novellierung der MVV TB gibt es mit dem Anhang 14 eine „Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA“. In dieser technischen Regel werden konkrete Anforderungen für Planung, Ausschreibung und Ausführung der Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung beschrieben.
Erstmalig wurde auch festgelegt, welche harmonisierten Anforderungen aus den europäischen Bauproduktnormen in welcher Ausprägung in der Planung anzugeben sind und anhand welcher Stufen- und Klassenmöglichkeiten der Planer Festlegungen für das konkrete Vorhaben treffen muss.
In den Seminaren werden die nationalen Anforderungen an die jeweilige prüfpflichtige sicherheitstechnische Anlage sowie die Feuerungsanlagen kompakt vorgestellt und erläutert. Konkret wird dabei an Beispielen aufgezeigt, welche Leistungsangaben notwendig sind, um diese Anlagen ordnungsgemäß zu planen und auszuführen. Einen Schwerpunkt bildet dabei auch das Thema der Ver- und Anwendung von Bauprodukten und Bauarten einschl. der damit verbundenen Nachweisverfahren.
Anforderungen aus den Sonderbauverordnungen
Brandmeldeanlagen in der MVV TB
Alarmierungsanlagen in der MVV TB
Notwendige Angaben im Brandschutznachweis/-konzept
Frank Möller
ö.b.u.v. Sachverständiger für anlagentechnischen Brandschutz (IHK Kassel-Marburg), Zertifizierter Sachverständiger für Brandschutz – gebäudetechnischer Brandschutz (EIPOSCERT), Zertifizierter Fachplaner für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675, Meister im Elektrotechniker-Handwerk, Möller BSP GmbH, Zierenberg
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
Modul 2: Feuerungsanlagen und Abgasleitungen für Dieselpumpen, technische Installation
Modul 3: Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
Modul 4: Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Sicherheitsstromversorgung
Modul 5: Lüftungsanlagen
Modul 6: Rauchabzugsanlagen und -geräte
Modul 7:Druckbelüftungsanlagen
Modul 8:Selbsttätige Feuerlöschanlagen
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Natürlich sind diese auch einzeln buchbar.