Webcode: TRTGA6
Seit der im Januar 2020 veröffentlichten Novellierung der MVV TB gibt es mit dem Anhang 14 eine „Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA“. In dieser technischen Regel werden konkrete Anforderungen für Planung, Ausschreibung und Ausführung der Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung beschrieben.
Erstmalig wurde auch festgelegt, welche harmonisierten Anforderungen aus den europäischen Bauproduktnormen in welcher Ausprägung in der Planung anzugeben sind und anhand welcher Stufen- und Klassenmöglichkeiten der Planer Festlegungen für das konkrete Vorhaben treffen muss.
In den Seminaren werden die nationalen Anforderungen an die jeweilige prüfpflichtige sicherheitstechnische Anlage sowie die Feuerungsanlagen kompakt vorgestellt und erläutert. Konkret wird dabei an Beispielen aufgezeigt, welche Leistungsangaben notwendig sind, um diese Anlagen ordnungsgemäß zu planen und auszuführen. Einen Schwerpunkt bildet dabei auch das Thema der Ver- und Anwendung von Bauprodukten und Bauarten einschl. der damit verbundenen Nachweisverfahren.
Bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Entrauchung aus den Sonderbauverordnungen
Auswahl und Verwendung von Bauprodukten sowie wesentliche Merkmale nach Anhang 14
Erläuterungen am Beispiel - Planungsübung
Notwendige Angaben im Brandschutznachweis/-konzept
Dipl.-Ing. Peter Vogelsang, MEng.
staatlich anerkannter Sachverständiger für Lüftungsanlagen, RWA-Anlagen und CO-Warnanlagen
EIPOS-Teilnahmebescheinigung