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Die Beurteilung der Denkmalverträglichkeit energetischer Maßnahmen am historischen Baubestand geht weit über die technische und bauphysikalische Bestandsanalyse hinaus. Sie kann nur von qualifizierten Experten eingeschätzt werden, die die bauphysikalischen und bautechnischen Möglichkeiten im Einklang mit denkmalpflegerischen Belangen nachhaltig betrachten. Aus dem Grund wurde auf Initiative des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz das Fortbildungsprogramm „Energieberater für Baudenkmale“ erarbeitet.
Energieberater für Baudenkmale sind verpflichtende Partner des Förderprogramms „KfW-Effizienzhaus-Denkmal“. Mit diesem Programm wird die energetische Instandsetzung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Sinne des § 24 EnEV gefördert.
Sachverständige für Energieeffizienz (EIPOS), Effizienzhausplaner/-baubegleiter, Architekten, Ingenieure (Bau- und TGA-Ingenieure), Bauphysiker bzw. Handwerker mit Erfahrungen in der Denkmalpflege.
Durch die Teilnahme an der Fachfortbildung werden Energieberater in die Lage versetzt, Bauherrn umfassend zu beraten, denkmalverträgliche Energiekonzepte zu entwickeln sowie selbstständig KfW-Förderanträge in Zusammenarbeit mit den zuständigen Denkmalbehörden und -fachämtern zu stellen.
Gemäß dem „Leitfaden zur Fortbildung – Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des §24 EnEV" gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen bestehend aus Grund- und Zusatzqualifikation:
Die Grundqualifikation wird über die Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV nachgewiesen:
Zusatzqualifikation:
Die Zulassung von Teilnehmern mit abweichenden Voraussetzungen ist auf Anfrage möglich.
Grundkenntnisse zu Denkmalschutz / Denkmalpflege
Möglichkeiten der Förderung
Gesetze / Verordnungen / Richtlinien
Energetische und bauphysikalische Bewertung des historischen Bestandes – energetische und bauphysikalische Anamnese
Konzeption von denkmalverträglichen bauphysikalischen Maßnahmen
Ganzheitliche Betrachtungsweise
Denkmalpflegerisches Planungs- und Instandsetzungskonzept
Energieberater für Baudenkmale (EIPOS)
Modulare Teilnahme
Zur Qualitätssicherung und Überprüfung der Fachkenntnisse der in der Erstliste eingetragenen Sachverständigen ist alle drei Jahre eine Verlängerung der Anerkennung und des Listeneintrags notwendig.
Nachzuweisen ist die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten aus dem Zeitraum seit der letzten Anerkennung als Sachverständiger.
Zusätzlich ist ein Praxisnachweis erforderlich. Fehlt der Praxisnachweis, müssen 40 Unterrichtsstunden nachgewiesen werden.
Eine modulare Teilnahme an ausgewiesenen Seminaren der Fachfortbildung „Energieberater für Baudenkmale“ ist dafür möglich und wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt.
dena: Die Fachfortbildung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 48 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 24 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 24 Unterrichtseinheiten (Energieberatung im Mittelstand) angerechnet