Brandschutz im Tanklager - TRGS 509

Seminar

Webcode: OBTS6

Ziel

Die Gefahrstoffverordnung fordert in Anhang I Nr. 1 besondere Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen. Die TRGS 509 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern (Tanklager) und beschreibt hierzu u.a. Brandschutzmaßnahmen bei der Lagerung brennbarer Gefahrstoffe.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Fachplaner und Sachverständige für Brandschutz, sowie an Brandschutzbeauftragte und Mitarbeiter von ausführenden Brandschutzfirmen. Die Teilnehmer lernen die Zielsetzung (Schutzziele) der Gefahrstoffverordnung am Beispiel der Lagerung von entzündbaren Gefahrstoffen sowie die Anwendung der TRGS 509 an Praxisbeispielen und eine Integration in Brandschutzkonzepte kennen.

Aus dem Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

  • Schutzziele und Anforderungen aus ArbSchG und GefStoffV, Anzeige-, Genehmigungs- und Prüfpflichten aus BetrSichV und BImschG

Anwendung der TRGS 509

  • Lager, Füll- und Entleerstellen für brennbare Gefahrstoffe, Stand der Technik (Vermutungswirkung)

Ortsfeste Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten

  • Anforderungen an Lager, Füll- und Entleerstellen,
  • Ergänzende Anforderungen an die Ausrüstung von Tanks sowie Füll- und Entleerstellen für brennbare Flüssigkeiten, bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen im Tanklager am Praxisbeispiel

Besonderheiten

  • Aktive Lagerung brennbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55 °C in ortsbeweglichen Behältern
Dozent

Lars-Oliver Laschinsky
Fachlehrer im technischen Ausbildungsdienst, Fachgebiet Brand- und Explosionsschutz; Lehrbeauftragter der HFU Hochschule Furtwangen, 1. Vorsitzender des Vorstands im Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e. V. (VBBD), Mitglied Referat 9 - Betriebliches Gefahrenabwehr- und Krisenmanagement - vfdb

Abschluss

EIPOS-Teilnahmebescheinigung

Zusätzliche Informationen

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