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Die Gefahrstoffverordnung fordert in Anhang I Nr. 1 besondere Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen. Die TRGS 509 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern (Tanklager) und beschreibt hierzu u.a. Brandschutzmaßnahmen bei der Lagerung brennbarer Gefahrstoffe.
Das Seminar richtet sich an Fachplaner und Sachverständige für Brandschutz, sowie an Brandschutzbeauftragte und Mitarbeiter von ausführenden Brandschutzfirmen. Die Teilnehmer lernen die Zielsetzung (Schutzziele) der Gefahrstoffverordnung am Beispiel der Lagerung von entzündbaren Gefahrstoffen sowie die Anwendung der TRGS 509 an Praxisbeispielen und eine Integration in Brandschutzkonzepte kennen.
Gesetzliche Grundlagen
Anwendung der TRGS 509
Ortsfeste Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten
Besonderheiten
Lars-Oliver Laschinsky
Fachlehrer im technischen Ausbildungsdienst, Fachgebiet Brand- und Explosionsschutz; Lehrbeauftragter der HFU Hochschule Furtwangen, 1. Vorsitzender des Vorstands im Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e. V. (VBBD), Mitglied Referat 9 - Betriebliches Gefahrenabwehr- und Krisenmanagement - vfdb
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
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