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Arbeitsstätten müssen je nach Abmessung und Nutzung, der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien sowie der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und ausgestattet sein. Die ASR A 2.2 konkretisiert die Anforderungen des Punktes 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung an die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen.
Sie erlernen die Zielsetzung (Schutzziele) der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen, üben die Anwendung der ASR A 2.2 an Praxisbeispielen und besprechen die Integration in Brandschutzkonzepte.
Das Seminar richtet sich an Fachplaner und Sachverständige im Brandschutz, sowie Brandschutzbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Mitarbeiter von Brandschutzfachfirmen, die bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen beraten.
Gesetzliche Grundlagen
Anwendung der ASR A 2.2
Grundausstattung mit Feuerlöschern
Betriebsspezifische Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung
Begründete Abweichungen von der ASR A 2.2
Lars-Oliver Laschinsky
Fachlehrer im technischen Ausbildungsdienst, Fachgebiet Brand- und Explosionsschutz; Lehrbeauftragter der HFU Hochschule Furtwangen, 1. Vorsitzender des Vorstands im Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e. V. (VBBD), Mitglied Referat 9 - Betriebliches Gefahrenabwehr- und Krisenmanagement - vfdb
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
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