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Die Gefahrstoffverordnung fordert in Anhang I Nr. 1 besondere Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen. Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältnissen (Gefahrstofflager) und beschreibt hierzu u.a. Brandschutzmaßnahmen bei der Lagerung brennbarer Gefahrstoffe.
Sie erlernen die Zielsetzung (Schutzziele) der Gefahrstoffverordnung am Beispiel der Lagerung von brennbarer Gefahrstoffen, üben die Anwendung der TRGS 510 an Praxisbeispielen und besprechen die Integration in Brandschutzkonzepte.
Das Seminar richtet sich an Fachplaner und Sachverständige im Brandschutz, Brandschutzbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Mitarbeiter von Brandschutzfachfirmen, die bei der Planung und Einrichtung von Fluchtwegen in Arbeitsstätten beraten.
Gesetzliche Grundlagen
Anwendung der TRGS 510
Lagerung brennbarer Gefahrstoffe nach dem Stand der Technik (Vermutungswirkung)
Grundanforderungen an die Lagerung
Bereitstellung und Lagerung von Gefahrstoffen, Lagerkonzept und Lagereinrichtungen, bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen im Gefahrstofflager am Praxisbeispiel
Besonderheiten
Lars-Oliver Laschinsky
Fachlehrer im technischen Ausbildungsdienst, Fachgebiet Brand- und Explosionsschutz; Lehrbeauftragter der HFU Hochschule Furtwangen, 1. Vorsitzender des Vorstands im Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e. V. (VBBD), Mitglied Referat 9 - Betriebliches Gefahrenabwehr- und Krisenmanagement - vfdb
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
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brandschutz, gefahrstofflager, trgs