Abweichung oder Erleichterung? – Brandschutz im Sonderbau

Seminar

Webcode: UDS247

Ziel

Bei der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für einen Sonderbau muss der Fachplaner entscheiden, ob ein Abweichungstatbestand entsteht – für den eine förmliche Entscheidung notwendig wird, oder es sich um eine nicht gesondert zu genehmigende Entscheidung über eine Erleichterung handelt. Die neuen Regelungen, die sich aus der MVV TB ergeben, sind eine zusätzliche Herausforderung bei der richtigen Beurteilung des jeweiligen abweichenden Tatbestandes. Das Seminar verdeutlicht anhand unterschiedlicher Praxisbeispiele die Vorgehensweise.

Aus dem Inhalt

Wovon kann „abgewichen“ werden? – Grundlagen

  • Standardbau oder Sonderbau? Geregelter oder ungeregelter Sonderbau? Abweichung oder Erleichterung?
  • Voraussetzung für die Zulässigkeit von abweichenden Tatbeständen
  • Erforderliche Brandschutzmaßnahme oder besondere Anforderung?
  • Umfang des Anpassungsverlangens bei Bestandsbauten?
  • Beurteilung des Brandrisikos und der ausreichenden Brandsicherheit

Abweichungen (§ 67 MBO)

  • Analyse und Feststellung
  • Sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich? Wann geht’s auch ohne?
  • Beantragung von Abweichungen – formales Vorgehen
  • Umgang mit Sonderbauverordnungen, Zusammenspiel Architekt mit der MVV TB

Erleichterungen (§ 51 MBO)

  • Abweichende Tatbestände in Sonderbauten feststellen und bewerten
  • Begründung und Gestattung von Erleichterungen

„Andere“ Abweichungen (§ 85 MBO, Bauprodukte)

  • Abweichungen nach § 85 von eingeführten Technischen Baubestimmungen nach der MVV TB
  • Abweichungen bei der Verwendung von Bauprodukten/Bauarten
  • Zustimmungen im Einzelfall, Extrapolationen bei europäisch harmonisierten Bauprodukten

Anwendung von Methoden des Brandschutzingenieurwesens

  • Möglichkeiten der Nachweisführung, Begründen von Abweichungen oder Erleichterungen
Dozent

Prof. Dr.-Ing. habil. Gerd Geburtig
Freischaffender Architekt und Inhaber der Planungsgruppe Geburtig, Architekten und Ingenieure in Ribnitz-Damgarten und Weimar, Sachverständiger und Prüfingenieur für Brandschutz, Mitglied im DIN-Normungsausschuss Brandschutzingenieurverfahren, Referatsleiter Brandschutz in der WTA

 

Abschluss

EIPOS-Teilnahmebescheinigung