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Bei der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für einen Sonderbau muss der Fachplaner entscheiden, ob ein Abweichungstatbestand entsteht – für den eine förmliche Entscheidung notwendig wird, oder es sich um eine nicht gesondert zu genehmigende Entscheidung über eine Erleichterung handelt. Die neuen Regelungen, die sich aus der MVV TB ergeben, sind eine zusätzliche Herausforderung bei der richtigen Beurteilung des jeweiligen abweichenden Tatbestandes. Das Seminar verdeutlicht anhand unterschiedlicher Praxisbeispiele die Vorgehensweise.
Wovon kann „abgewichen“ werden? – Grundlagen
Abweichungen (§ 67 MBO)
Erleichterungen (§ 51 MBO)
„Andere“ Abweichungen (§ 85 MBO, Bauprodukte)
Anwendung von Methoden des Brandschutzingenieurwesens
Prof. Dr.-Ing. habil. Gerd Geburtig
Freischaffender Architekt und Inhaber der Planungsgruppe Geburtig, Architekten und Ingenieure in Ribnitz-Damgarten und Weimar, Sachverständiger und Prüfingenieur für Brandschutz, Mitglied im DIN-Normungsausschuss Brandschutzingenieurverfahren, Referatsleiter Brandschutz in der WTA
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