Webcode: UDS371
Mit der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wurde das Wertermittlungsrecht in Deutschland grundlegend überarbeitet und neu geregelt. Zur Unterstützung bei der Anwendung dieser Vorschrift stellt der Gesetzgeber „Muster-Anwendungshinweise“ zur Verfügung, die nach umfangreichen Anhörungen in den Ländern und Fachverbänden nunmehr am 20. September 2023 von der Fachkommission Städtebau des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verabschiedet wurde.
Mit der ImmoWertA werden umfangreiche ergänzende Arbeitshinweise und fachliche Ergänzungen zu den Regelungen der ImmoWertV2021 gegeben. Insbesondere enthält sie auch detaillierte Hinweise und Beispielrechnungen für die Wertermittlung bei Rechten und Belastungen.
In diesem Seminar werden die wichtigsten Regelungen der ImmoWertA in komprimierter Form erläutert.
Ziel des Seminars ist es, Sie mit den wesentlichen Inhalten der ImmoWertA und dem Bezug zur ImmoWertV vertraut zu machen und die Anwendbarkeit in der Praxis der Marktwertermittlung zu diskutieren.
Das Seminar richtet sich an gestandene und angehende Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten, an MitarbeiterInnen der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sowie Mitglieder der Gutachterausschüsse, an Wertermittler in Immobilienabteilungen von Kreditinstituten, Versicherungen, staatlichen und kirchlichen Immobilienverwaltungen, an Vertreter der Immobilienwirtschaft, der Kommunalverwaltungen und Liegenschaftsverwaltungen der Städte und Landkreise, an Architekten, Ingenieure und Immobilienmakler, Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, Haus- und Immobilienverwaltungen.
Dieses Seminar wird anerkannt von:
Dipl.-Ing. Andreas Kunze
Sachverständiger für Immobilienbewertung, Rabenau
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
Das Seminar wird für HypZert Gutachter/innen als Fortbildung anerkannt.