Webcode: UDS259
Fassaden müssen funktionalen, ästhetischen und wirtschaftlichen Ansprüchen gerecht werden. Der Weg zu dieser ganzheitlichen Fassade setzt eine sach- und fachgerechte Planung und Objektüberwachung voraus.
Als Teilnehmer aus dem Bereich Ersteller erfahren Sie, welche Pflichten und Rechte Sie bezüglich Ihrer Werk- und Montageplanung haben. Aus Sicht des Plan prüfenden und freigebenden werden Ihnen die wichtigsten Qualitätsgrundlagen zur Planprüfung vermittelt.
Zu unterscheiden sind hier vertragliche Regelungen nach VOB und Einzelfallregelungen. Die Werkplanprüfung mit anschließender Freigabe soll sicherstellen, dass die architektonischen, die vertraglichen Qualitätsansprüche und die bauordnungsrechtlichen Anforderungen umgesetzt werden.
Die Objektüberwachung ist eine Architekten- und Ingenieurleistung, die ebenso wichtig wie haftungsträchtig ist. Im Seminar werden Haftungsfallen aufgezeigt.
Objektüberwachung
RA Dr. iur. Tilo Pfau
Rechtsanwälte Pfau & Kollegen
EIPOS-Teilnahmebescheinigung