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Mit Beschlüssen vom 27. Mai 2024, II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV), hat der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert (Verkehrswert) ihres Grundstücks nachzuweisen, wenn sich der im sog. Bundesmodell festgestellte typisierte Grundsteuerwert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist (Verstoß gegen das Übermaßverbot). Nach Anweisungen der Finanzverwaltung und ersten landesgesetzlichen Regelungen soll diese Rechtsprechung umfassend umgesetzt werden, was weitreichende Konsequenzen für Immobilieneigentümer und -bewerter in Deutschland hat. Für Immobiliensachverständige ist es daher essenziell, sich fundierte Kenntnisse über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktischen Anforderungen an die Gutachtenerstellung zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell anzueignen.
Das Seminar bietet eine umfassende Übersicht über die Möglichkeiten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell und stellt insbesondere die Anforderungen an die Nachweisführung durch ein Sachverständigengutachten dar.
Hintergrund und rechtlicher Rahmen
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
Methoden und Anforderungen für die Gutachtenerstellung
Dipl.-Finanzwirt Michael Roscher
ist Sachverständiger für Immobilienbewertung und als Sachbearbeiter in der Finanzverwaltung tätig. Er ist insbesondere mit der Fortentwicklung des steuerrechtlichen Bewertungsrechts (u. a. Reform der Grundsteuer und Erbschaftsteuer) und der Novellierung der Vorschriften zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (u. a. ImmoWertV 2021 und nachfolgender Anwendungshinweise) befasst.
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