Grundsteuerreform 2025: Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes bei der Grundsteuerwertfeststellung

Seminar

Webcode: UDS385

Ziel

Mit Beschlüssen vom 27. Mai 2024, II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV), hat der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert (Verkehrswert) ihres Grundstücks nachzuweisen, wenn sich der im sog. Bundesmodell festgestellte typisierte Grundsteuerwert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist (Verstoß gegen das Übermaßverbot). Nach Anweisungen der Finanzverwaltung und ersten landesgesetzlichen Regelungen soll diese Rechtsprechung umfassend umgesetzt werden, was weitreichende Konsequenzen für Immobilieneigentümer und -bewerter in Deutschland hat. Für Immobiliensachverständige ist es daher essenziell, sich fundierte Kenntnisse über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktischen Anforderungen an die Gutachtenerstellung zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell anzueignen.

Das Seminar bietet eine umfassende Übersicht über die Möglichkeiten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell und stellt insbesondere die Anforderungen an die Nachweisführung durch ein Sachverständigengutachten dar.

Aus dem Inhalt

Hintergrund und rechtlicher Rahmen

  • Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 27. Mai 2024
  • Übermaßverbot und dessen Auswirkungen auf die Grundsteuerbewertung
  • Aktuelle gesetzliche Regelungen und Verwaltungsanweisungen

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

  • Voraussetzungen für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
  • Anwendungsbereich der neuen Regelungen
  • Umsetzung und Herausforderungen in der Praxis 

Methoden und Anforderungen für die Gutachtenerstellung 

  • Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Gutachter
    • Rolle der Gutachterausschüsse und zertifizierten Sachverständigen 
  • Anforderungen an die Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts 
    • Sinngemäße Anwendung von § 198 Absatz 1 Satz 2 und § 198 Absatz 2 BewG
Dozent

Dipl.-Finanzwirt Michael Roscher

ist Sachverständiger für Immobilienbewertung und als Sachbearbeiter in der Finanzverwaltung tätig. Er ist insbesondere mit der Fortentwicklung des steuerrechtlichen Bewertungsrechts (u. a. Reform der Grundsteuer und Erbschaftsteuer) und der Novellierung der Vorschriften zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (u. a. ImmoWertV 2021 und nachfolgender Anwendungshinweise) befasst.

Abschluss

EIPOS-Teilnahmebescheinigung

Zusätzliche Informationen

Technische Voraussetzungen:
– Computer oder Tablet mit stabiler Internetverbindung
– Gängiger Browser in aktueller Version (empfohlen: Mozilla Firefox oder Google Chrome)
– Mikrofon sowie Lautsprecher oder Kopfhörer
– Wünschenswert: Webcam