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In den Landesbauordnungen finden sich grundsätzliche Regelungen für die Entrauchung von Gebäuden. Schutzziel ist die Unterstützung der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr, d.h. wirksame Löscharbeiten sollen ermöglicht werden.
Die Rauchableitung wird, in Abhängigkeit der Größe des Nutzungsbereichs, unterteilt in eine Rauchableitung über Fenster, Rauchableitung über nach Größe und Anordnung definierte Öffnungen zzgl. Zuluftflächen sowie in Rauchabzugsanlagen. Was, wann, wieviel gefordert ist – dass beschreiben recht detailliert die diversen Sonderbauvorschriften.
In den Online-Seminaren werden die Anforderungen an die Rauchableitung, die sich aus den Sonderbauvorschriften ergeben, systematisch herausgearbeitet und detailliert aufgezeigt. Die Seminare sind einzeln buchbar und natürlich ist auch im virtuellen Raum Platz für Ihre Fragen und Diskussionen.
Als Ergänzung - insbesondere in Hinblick auf die technischen Anforderungen – ist das Seminar „Rauchabzugsanlagen und -geräte“ innerhalb des Themenkomplexes „Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA“ zu sehen. In diesem wird dann auf die im Anhang 14 der MVV TB benannten konkreten Anforderungen für Planung, Ausschreibung und Ausführung der Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung eingegangen.
Anforderungen aus der Muster-Industriebau-Richtlinie im Detail
Dipl.-Ing. Peter Vogelsang, MEng.
staatlich anerkannter Sachverständiger für Lüftungsanlagen, RWA-Anlagen und CO-Warnanlagen
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Natürlich sind diese auch einzeln buchbar.