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In welche Richtung muss die Notausgangstür aufschlagen? – Darauf kann man, abhängig von welcher gesetzlichen Grundlage der Sachverhalt betrachtet wird, unterschiedliche Antworten erhalten. Eine Antwort wird spätestens vom Brandschutzplaner erwartet. Aber ist er der richtige Ansprechpartner?
Brandschutz und Arbeitsschutz – geht das zusammen? „Nein!“ meint man, denkt man an die häufigen Abgrenzungsschwierigkeiten und Konflikte. Denn unterschiedliche Rechtsformen geben teilweise konträre brandschutztechnische Vorgaben, die zu berücksichtigen sind, wenn das Gebäude als Arbeitsstätte genutzt werden soll.
Das Seminar behandelt das konfliktträchtige Verhältnis von Bauordnungs- und Arbeitsschutzrecht und zeigt an Beispielen auf, wie sich das Konkurrenzverhältnis der Vorschriften in praxistaugliche Lösungen überführen lässt.
Brandschutzplanung : Arbeitsschutz - Grundlagen
Brandschutzkonzept und Gefährdungsbeurteilung
Bauherr und Arbeitgeber
Umgang mit Abweichungen
Bestandsschutz und Arbeitsschutz
Aufgabe des Brandschutzplaners
Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Daniel Anwander, MEng.
Prüfsachverständiger für Brandschutz, Anwander GmbH & Co. KG, Sulzberg
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