Webcode: UDS347
Wohnraumbeschaffung durch Nachverdichtung, Aufstockung oder Dachgeschossausbau scheitert häufig am Nachweis des zweiten Rettungsweges. Aufgrund beengter innerstädtischer Bereiche ist die Personenrettung über Rettungsgeräte der Feuerwehr häufig ebenso wenig möglich wie die Errichtung einer weiteren (Außen-) Treppe. Auch ein Sicherheitstreppenraum lässt sich im Bestand oftmals nicht verwirklichen.
Hamburg hat für Wohngebäude Vorschriften über die Errichtung des sogenannten Sicherheitstreppenraumes „light“ sowie über Ertüchtigungen mit Niederdruck-Wassernebellöschanlagen veröffentlicht. Beide Maßnahmen verfolgen das gleiche Ziel: die ausreichend lange Benutzbarkeit des vertikalen Rettungsweges. Während die Umsetzung des Sicherheitstreppenraums bei Neubauten mit einer Druckbelüftung einhergeht, kann das im Jahr 2020 veröffentlichte Merkblatt zu Wassernebellöschanlagen bei nachträglicher Wohnraumschaffung in Bestandsgebäuden angewendet werden. Dabei werden zum Schutz des Treppenraums Wassernebeldüsen vor den Wohnungseingangstüren installiert.
Das Seminar gibt einen Überblick über die brandschutztechnischen Anforderungen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben für die Genehmigung. Es werden beide Lösungsansätze sowie erforderliche schutz- zielorientierte Kompensationen für Abweichungen erläutert.
Sicherheitstreppenraum „light“ - Hamburger Modell
Niederdruck-Wassernebellöschanlage
Dipl.-Ing. Heike Hohmann
Leiterin Referat „Fachliche Steuerung der Hamburger Bauaufsicht“, Oberste Bauaufsicht Hamburg
Fabian Horch
Fachplaner technischer Brandschutz, Geschäftsführer FAHO GmbH, Kassel
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
Technische Voraussetzungen
Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät mit einem aktuellen Browser. Eine optimale Benutzbarkeit erreichen Sie bei der Nutzung eines Tablets im Querformat mit Tastatur bzw. eines Notebooks oder Desktops. Des Weiteren benötigen Sie Mikrofon und Lautsprecher des Computers (VoIP). Eine Videokamera ist nicht zwingend erforderlich, aber wünschenswert.